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   VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20   

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https://dejure.org/2020,49599
VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20 (https://dejure.org/2020,49599)
VK Bund, Entscheidung vom 23.12.2020 - VK 1-104/20 (https://dejure.org/2020,49599)
VK Bund, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - VK 1-104/20 (https://dejure.org/2020,49599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundeskartellamt PDF

    Projektträgerschaft Neue Methoden und Technologien - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Intransparentes Wertungssystem muss rechtzeitig gerügt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20
    Bei der Beurteilung der Anforderungen an eine zufriedenstellende Aufklärung berücksichtigt der Auftraggeber Art und Umfang der im konkreten Fall drohenden Gefahren für eine wettbewerbskonforme Auftragserledigung (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16).

    Damit besteht im vorliegenden Fall gerade nicht das Risiko einer Realisierung jener Gefahren, die der BGH (Beschluss vom 31. Januar 2017 aaO.) als Grundlage einer Ermessensbindung für den Ausspruch eines Angebotsausschlusses aufführt, namentlich die Gefahr, dass der Auftragnehmer den Auftrag nicht wettbewerbskonform erledigt, weil er in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, sich des Auftrags möglichst unaufwändig entledigt und nicht vertragsgerecht leistet oder seine Ressourcen auf besser bezahlte Aufträge verlagert.

    Die Vergabekammer darf bei der Sachentscheidung zudem Umstände berücksichtigen, deren Offenlegung sie mit Rücksicht auf ein Geheimhaltungsinteresse abgelehnt hat, das nach Abwägung aller Umstände das Interesse der Beteiligten auf rechtliches Gehör auch unter Beachtung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz überwiegt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16).

  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

    Auszug aus VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20
    So sind öffentliche Auftraggeber nicht nur bei der Auswahl der Zuschlagskriterien frei, sondern auch bei deren Gewichtung, sofern diese eine Gesamtwürdigung der Kriterien ermöglichen, die der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Dezember 2003, C-448/01).

    Die Entscheidung für eine bestimmte Wertungsmethodik unterliegt einem weiten Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers, der nur begrenzt überprüfbar ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Dezember 2003, C-448/01).

  • EuGH, 19.12.2018 - C-216/17

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice -

    Auszug aus VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20
    Die Ag hat damit gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV das in Aussicht genommene Auftragsvolumen bekannt gegeben (vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2018, C-216/17 zur Mitteilung der in Aussicht genommenen Menge).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20
    Der Anspruch auf Akteneinsicht hat eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. April 2019, VII-Verg 35/19).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20
    Die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten erscheint daher sachgerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20
    Grundsätzlich kann die Wahl einer bestimmten Preisumrechnungsmethode in diesem Zusammenhang vergaberechtlich nur beanstandet werden, wenn sich gerade ihre Heranziehung im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände als mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar erwiese (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Auszug aus VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20
    Erkennbar ist ein Vergaberechtsverstoß, wenn sich die zugrunde liegenden Tatsachen aus den Vergabeunterlagen ergeben und sie ein durchschnittlich fachkundiger, die übliche Sorgfalt anwendender Bieter des durch die Ausschreibung angesprochenen Bieterkreises bei Durchsicht und Bearbeitung der Vergabeunterlagen als Vergaberechtsverstoß erkennen konnte (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2020, VII-Verg 25/20 unter Verweis auf Beschluss vom 11. Juli 2018, VII- Verg 24/18).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20
    Die Forderung von Nachweisen darf allerdings Bieterunternehmen nicht unzumutbar belasten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008, X ZR 78/07; Urteil vom 03. April 2012, X ZR 130/10).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18

    Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Bibliotheksinfrastruktur für

    Auszug aus VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20
    Auch dieser unterliegt lediglich einer eingeschränkten Nachprüfung der Nachprüfungsinstanzen auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 4/18).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus VK Bund, 23.12.2020 - VK 1-104/20
    Die Forderung von Nachweisen darf allerdings Bieterunternehmen nicht unzumutbar belasten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008, X ZR 78/07; Urteil vom 03. April 2012, X ZR 130/10).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 41/15

    Ausschließung eines Bieters wegen unzutreffender Erklärungen zu

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2018 - Verg 3/18

    Umrechnung von Preisen in Preispunkte ist zulässige Wertungsmethode!

  • VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen eines Verstoßes gegen

    Danach darf das Beschwerdegericht im Kartellverwaltungsverfahren von dem Grundsatz, dass die Beschwerdeentscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, abweichen, soweit Beigeladenen aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, Akteneinsicht nicht gewährt und der Akteninhalt aus diesen Gründen auch nicht vorgetragen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16; VK Bund, Beschluss vom 23.12.2020, VK 1 - 104/20).

    Auch der erhebliche Umfang des Nachprüfungsantrags mit einer Vielzahl an Rügen und der Umstand, dass auch die Antragstellerin anwaltlich vertreten war, sprechen hier für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten (vgl. VK Bund, Beschluss vom 23.12.2020, VK 1 - 104/20).

  • VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21

    Bieter muss drohende de-facto-Vergabe rügen!

    Erkennbar ist ein Vergaberechtsverstoß, wenn sich die zugrunde liegenden Tatsachen aus den Vergabeunterlagen ergeben und sie ein durchschnittlich fachkundiger, die übliche Sorgfalt anwendender Bieter des durch die Ausschreibung angesprochenen Bieterkreises bei Durchsicht und Bearbeitung der Vergabeunterlagen als Vergaberechtsverstoß erkennen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2020, Verg 25/20; Beschluss vom 11.07.2018, Verg 24/18; VK Bund, Beschluss vom 23.12.2020, VK 1 - 104/20).
  • VK Bund, 03.03.2021 - VK 1-10/21

    Ersatzneubau eines Forschungs- und Laborgebäudes

    Erkennbar ist ein Vergaberechtsverstoß, wenn sich die zugrunde liegenden Tatsachen aus den Vergabeunterlagen ergeben und sie ein durchschnittlich fachkundiger, die übliche Sorgfalt anwendender Bieter des durch die Ausschreibung angesprochenen Bieterkreises bei Durchsicht und Bearbeitung der Vergabeunterlagen als Vergaberechtsverstoß erkennen konnte (vgl. VK Bund, Beschluss vom 23. Dezember 2020, VK1-104/20, unter Verweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2020, VII-Verg 25/20; Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18).
  • VK Sachsen, 25.06.2021 - 1/SVK/009-21

    Vorgabe eines anteiligen Selbstausführungsgebots ist rechtzeitig zu rügen!

    Aus diesem Grund ist ihrer hiergegen gerichteten Rüge nach Erhalt des Informationsschreibens nach § 134 GWB entgegen zu halten, dass ein durchschnittlicher fachkundiger Bieter die (mögliche) Intransparenz der Wertungssystematik im Allgemeinen und der Auswirkung von verschiedenen Punktszenarien qualitativer Art einschließlich einer Niedrigpreis-Strategie erkennen kann und diese daher rechtzeitig rügen muss, sofern er diese für vergaberechtswidrig und intransparent hält (VK Bund, B. v. 23.12.2020 - VK 1-104/20; VK Berlin, B. v. 30.07.2019 - VK B 1-09/19; VK Sachsen, B. v. 28.03.2019 - 1/SVK/044-18; OLG Naumburg, B. v. 16.12.2016 - 7 Verg 6/16).
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